Meine Fachanwaltschaften

Fachanwalt für Erbrecht
Hans-Ingolf Seidel Rechtsanwalt - Fachanwaltschaft für Erbrecht

 

Sie benötigen Hilfe in einer erbrechtlichen Angelegenheit?

Das deutsche Erbrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch ab den §§ 1922 ff  wieder. Es steht in dem Ruf, besonders kompliziert zu sein, weil  es zum einen eine Vielzahl von erbrechtlichen Vorschriften gibt. Zum anderen werden  diese von einem juristischen Laien nicht ohne weiteres verstanden. Es kommt hinzu, dass  bei größeren Vermögen steuerrechtliche Fragen eine zentrale Rolle spielen; hier kann ungeheuer viel falsch gemacht und deshalb Geld  zugunsten des Finanzamtes „verschleudert“ werden. Selbst Juristen, die sich nicht intensiv mit dem Erbrecht und seinen steuerlichen Folgen befassen, sind in der Regel nicht in der Lage, etwas schwieriger gelagerte Sachverhalte interessengerecht zu bearbeiten.

Deshalb gilt: Der juristische Laie sollte sich bei der Regelung seiner Vermögensnachfolge oder bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten bzw. vertreten lassen. Ich biete auf  Grund meiner Erfahrung die Gewähr einer sachgerechten Bearbeitung des Falles. Geht es um ein Unternehmen, ist nicht nur fundiertes Wissen im Erb- und Erbschaftsteuer-, sondern auch  im Gesellschaftsrecht gefordert. Werden hier die Weichen falsch gestellt, kann das im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens zur Folge haben.

Sehr häufig geht es im Erbrecht um …

  • die gesetzliche Erbfolge, wer also zu welcher Quote erbt, hier spielt ggf. der Güterstand eine Rolle, in dem der Erblasser mit seinem Ehepartner lebte
  • die Möglichkeit, die sogenannte Erbenhaftung auszuschließen
  • vom Erblasser ausgesetzte Vermächtnisse
  • die Frage, wie die letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) formal und inhaltlich zu gestalten ist
  • die Auswirkung unentgeltlicher Zuwendungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten Abkömmlingen gemacht hat
  • das Pflichtteilsrecht (wer gehört zum Kreis der Berechtigten; wer ist der Schuldner des Pflichtteilsrechtes; wie hoch ist der Anspruch; Pflichtteilsergänzung)
  • Erbauseinandersetzungen

    Ich war viele Jahre als Notar mit erbrechtlichen Fragen befasst  und verfüge über die Qualifikation FA für Erbrecht seit Ende 2013. Bei erbrechtlichen Konflikten geht es fast immer um familiäre Auseinandersetzungen. Das erfordert - ohne die Ziele des Mandanten aus den Augen zu verlieren -  das Anstreben eines für alle Beteiligten akzeptablen  Interessenausgleichs.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hans-Ingolf Seidel Rechtsanwalt - Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht

 

Sie benötigen Hilfe in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit?

Sie haben eine Kündigung erhalten? Gar eine fristlose? Oder Sie erhalten in letzter Zeit unberechtigte Abmahnungen? Plötzlich fehlt jahrelang gezahltes Weihnachtsgeld auf der Lohnabrechnung? Der beantragte Urlaub wird nicht genehmigt?
Es entsteht der dringende Verdacht, dass einer Ihrer Arbeitnehmer Lohnbetrug begangen hat, am Beweis fehlt es jedoch? Ein Mitarbeiter Ihrer Firma erkrankt häufig; die Lohnfortzahlungen sind exorbitant hoch?

Zu all diesen Problemen stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung.

Gerade das Berufsleben zeichnet sich durch ein ungewöhnlich großes Konfliktpotenzial aus.
Dabei sind nur wenige Rechtsgebiete so stark von „Richterrecht“ geprägt wie das Arbeitsrecht. Das heißt, dass viele Fragen nicht vom Gesetz beantwortet werden,  sondern vielmehr durch die Arbeitsgerichte. Damit prägt die schier unüberschaubare Rechtsprechung das gesamte Arbeitsrecht. Nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht  ist deshalb auf Grund seiner forensischen Tätigkeit vor den Arbeitsgerichten in der Lage, die Interessen seiner Mandanten sachgerecht und erfolgreich zu vertreten. Hier nur einige der Schwerpunkte im Arbeitsrecht:

  • Abmahnungen
  • Altersteilzeit / Teilzeit
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Aufhebungsverträge
  • Befristungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Differenzen bei Gehaltsansprüchen, Zusatzleistungen
  • Elternzeit
  • Kündigungsschutz
  • Mobbing
  • Mutterschutz / Schwerbehindertenschutz
  • Vertragsrecht
  • Zeugnisstreitigkeiten


Ich verfüge  über die Qualifikation FA für Arbeitsrecht seit Anfang 1993 und damit über einen außergewöhnlich großen Erfahrungsschatz, geprägt durch die Vertretung von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern – ich kenne Nöte und Sorgen beider Seiten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hans-Ingolf Seidel Rechtsanwalt - Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht

 

Sie benötigen Hilfe in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit?

Kaum ein Verkehrsteilnehmer, der nicht irgendwann einmal in einen Unfall verwickelt wird. Das eigene Fahrzeug ist beschädigt, ggf. sind Verletzungen bis hin zum Tod zu beklagen – welche Ansprüche haben Sie bzw. Hinterbliebene in einem solchen Fall?

Es gab Zeiten, in denen das Verkehrsrecht als überschaubares Rechtsgebiet galt. Das hat sich jedoch dramatisch verändert. Verkehrsrechtliche Fragen werden immer komplizierter und sind sachgerecht nur noch von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beantworten. Hinzu kommt ein in den letzten Jahren geradezu aggressiv gewordenes Schadensmanagement der Haftpflicht-,  seit geraumer Zeit auch der Rechtsschutzversicherer, knallhart darauf ausgerichtet, den anwaltslosen Geschädigten sogar um berechtigte Ersatzleistungen zu bringen.

Häufig geht es um Ersatz dieser Positionen:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
  • Haushaltsführungsschaden (bei Verletzung)
  • Kosten des Sachverständigen
  • Verdienstausfall /Rentenansprüche
  • Schmerzensgeld
  • Anwaltskosten


Muss man reparieren lassen? Oder kann man den Schadensersatz  auf der Basis des Gutachtens zum Fahrzeugschaden geltend machen? Wann steht dem Geschädigten in einem solchen Fall die Mehrwertsteuer zu? Welche Rechte hat er bei einem wirtschaftlichen Totalschaden? Was ist das überhaupt? Wonach bemisst sich die Höhe eines Schmerzensgeldes?

Das ist nur eine sehr kleine Auswahl aus dem Kanon schadensersatzrechtlicher Fragen. Richtig kompliziert wird es bei sogenannten Großschäden:  Sie, mitten im Berufsleben stehend und  gut verdienend, werden so schwer verletzt, dass Sie auf Dauer arbeitsunfähig sind – da geht es schnell um Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.

Neben dieser zivilrechtlichen Seite sind das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht von besonderer Bedeutung. Oft geht beides auch mit der Gefahr des Verlustes der Fahrerlaubnis einher. Schließlich sind wir nicht immer unschuldig am Zustandekommen des Unfalles. Das Thema Trunkenheit im Straßenverkehr spielt eine zentrale Rolle. Punkte werden im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) eingetragen – welche Gefahren drohen?

Ich habe mich schon zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn mit verkehrsrechtlichen Fragen beschäftigt; die Zahl der von mir vertretenen verkehrsrechtlichen Mandate geht in die Tausende. Mein besonderes Interesse am Verkehrsrecht führte Anfang 2012 konsequenterweise zum Erwerb der Qualifikation FA für Verkehrsrecht.

Was macht den Fachanwalt aus?

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann. Er dient als Nachweis vor allem gegenüber dem rechtssuchenden Publikum, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu verfügen. Die Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Voraussetzung für die Verleihung des Titels durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist der Nachweis des Anwaltes über seine besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen in dem Rechtsbereich, für den er den Titel anstrebt. Hierzu muss der Anwalt zunächst mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein.

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit anschließenden Klausuren (drei à 5 Stunden oder fünf à drei Stunden), die alle bestanden werden müssen.

Mit einer Fallliste hat der Anwalt seine besondere praktische Erfahrung nachzuweisen, wobei die Zahl der Fälle je nach Fachanwaltschaft unterschiedlich sein kann. In der Liste sind nicht nur die Fälle als solche aufzuführen, sondern inhaltlich zu beschreiben.

Ab dem Jahr des Beginns des Fachanwaltskurses muss sich der Rechtsanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er mindestens 15 Seminarstunden nachweist (hörend oder selbst dozierend). Davon können 5 Stunden im Selbststudium absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Kommt er der Fortbildung nicht nach - sie ist der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen -, droht der Titelverlust.

Warum einen Fachanwalt beauftragen? Sich im Gestrüpp der deutschen Gesetze (alleine über 2.000 Bundesgesetze) und vor allem der einschlägigen Rechtsprechung zurechtzufinden, setzt eine konsequente Spezialisierung voraus. Mit dem Titel „Fachanwalt für ...“ wird dokumentiert, dass der Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt. Das heißt, dass seine diesbezüglichen Kenntnisse das Wissen eines Rechtsanwaltes ohne Fachanwaltstitel erheblich übersteigen.